Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB bilden die allgemeinen Vertragsbedingungen für die vereinbarten Leistungen von Social-Web Agency. Bitte lesen Sie sie zusammen mit Ihrer Offerte und den jeweiligen Leistungsvereinbarungen.
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Verträge zwischen der in der Offerte oder Auftragsbestätigung bezeichneten Anbieterin von Social-Web Agency (nachfolgend «Agentur») und ihren Kunden. Sie werden Vertragsbestandteil, wenn sie dem Kunden vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht und von ihm akzeptiert werden. Der Besuch dieser Website allein begründet keinen Dienstleistungsvertrag.
Individuelle Vereinbarungen und die angenommene Offerte gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Agentur ihnen zustimmt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben in jedem Fall vorbehalten.
Für bestehende Verträge gelten die bei ihrem Abschluss vereinbarten Bedingungen. Eine neue AGB-Fassung ändert bestehende Verträge nicht automatisch.
2. Leistungen und Leistungsumfang
Die Agentur erbringt Leistungen in den Bereichen Webdesign und Webentwicklung, Branding und Identität, Marketing und Strategie, Softwareentwicklung, Influencer Management, Content Creation sowie Immobilienfotografie und Content.
Die Offerte beschreibt die vereinbarten Ergebnisse beziehungsweise Tätigkeiten, Termine, Vergütung, enthaltenen Korrekturrunden und allfällige Zusatzleistungen. Bei konkreten Projektergebnissen und laufender Beratung oder Betreuung können unterschiedliche gesetzliche Vertragsregeln zur Anwendung kommen; massgeblich ist die tatsächlich vereinbarte Leistung.
Hosting, Domains, Wartung, laufender Support, Werbebudgets, Drittanbieter-Lizenzen, Quellcode und Rohdateien sind nur enthalten, soweit dies vereinbart wurde.
3. Offerte und Vertragsschluss
Offerten sind 14 Tage gültig, sofern darin keine andere Gültigkeitsdauer genannt wird. Ein Vertrag kommt durch die Annahme der Offerte in Textform, beispielsweise per E-Mail, oder durch eine andere nachweisbare übereinstimmende Vereinbarung zustande.
Eine unverbindliche Kontaktanfrage löst keine kostenpflichtige Beauftragung aus. Die Aufnahme der Arbeiten setzt einen vereinbarten Auftrag voraus.
4. Preise und Zahlung
Die Vergütung und die Abrechnung nach Festpreis, Aufwand oder laufender Betreuung ergeben sich aus der Offerte. Preise werden in CHF vereinbart. Eine gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer und zusätzliche Kosten werden in der Offerte ausgewiesen; bei anwendbaren Vorschriften für Konsumenten werden die erforderlichen Gesamtpreise angegeben.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Voraus- und Teilzahlungen werden im Auftrag vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
Mediabudgets, externe Produktionskosten, Reise- und weitere Spesen sind gesondert zu vereinbaren. Eine wesentliche Überschreitung eines vereinbarten Budgets bedarf der vorgängigen Zustimmung des Kunden.
5. Mitwirkung und Freigaben
Der Kunde stellt die für den Auftrag notwendigen Inhalte, Informationen und Zugänge rechtzeitig bereit und benennt eine zuständige Kontaktperson. Zugangsdaten sind über einen geeigneten sicheren Kanal zu übermitteln.
Der Kunde muss zur Nutzung der von ihm bereitgestellten Texte, Bilder, Logos, Musik und sonstigen Inhalte berechtigt sein. Er stellt erforderliche Einwilligungen und Zutrittsberechtigungen bereit. Die Agentur weist auf erkennbare Probleme hin; eine umfassende rechtliche Prüfung ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Leistungsbestandteil.
Publikationen, Kampagnen und wesentliche Projektentscheidungen werden nach dem vereinbarten Freigabeprozess abgestimmt. Fehlende Mitwirkung oder Freigaben können Termine verschieben; die Agentur informiert über die Auswirkungen und stimmt allfälligen zusätzlichen Aufwand ab.
6. Änderungen und zusätzliche Arbeiten
Änderungen am vereinbarten Umfang, zusätzliche Korrekturrunden und neue Anforderungen werden hinsichtlich Aufwand, Kosten und Terminen abgestimmt. Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten werden erst nach Zustimmung des Kunden ausgeführt, vorbehaltlich einer bereits vereinbarten Handlungsvollmacht.
Bei Software- und Webprojekten werden unterstützte Browser, Geräte, Schnittstellen und wesentliche Funktionen im Auftrag festgelegt. Wartung und Anpassungen an spätere Änderungen von Plattformen oder Drittanbietern erfordern eine entsprechende Vereinbarung.
7. Termine, Übergabe und Abnahme
Verbindliche Termine werden im Auftrag festgelegt. Bei Umständen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Agentur informiert diese den Kunden unverzüglich und stimmt das weitere Vorgehen ab. Gesetzliche Rechte bei Verzögerung bleiben vorbehalten.
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, stellt die Agentur das Ergebnis zur Prüfung bereit und informiert über die Abnahmebereitschaft. Der Kunde prüft es grundsätzlich innerhalb von sieben Werktagen, sofern Umfang oder Umstände keine andere angemessene Frist erfordern, und meldet konkrete Mängel.
Der Abnahmeprozess und allfällige Folgen einer ausbleibenden Rückmeldung werden im Auftrag eindeutig vereinbart und dem Kunden bei der Übergabe mitgeteilt. Die Abnahme erfolgt nicht allein aufgrund einer beliebigen Zwischenlieferung. Kleinere Mängel werden dokumentiert und behoben; Rechte bei später erkennbaren oder absichtlich verschwiegenen Mängeln bleiben vorbehalten.
8. Nutzungsrechte und Projektdateien
Die vereinbarten Nutzungsrechte an den von der Agentur erstellten Ergebnissen werden nach vollständiger Bezahlung der betreffenden Leistung eingeräumt. Vorherige Nutzungen bedürfen einer Vereinbarung.
Der Auftrag legt fest, ob Rechte exklusiv oder nicht exklusiv gelten, für welche Zwecke, Medien, Gebiete und Dauer sie eingeräumt werden und ob Bearbeitungen sowie eine Weitergabe zulässig sind. Für individuell entwickelte Marken, Websites, Software und Foto- oder Videoinhalte ist dieser Umfang ausdrücklich festzulegen.
Soweit keine weitergehende Vereinbarung besteht, erhält der Kunde ein nicht exklusives Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Die Nutzung durch beauftragte Dienstleister im Namen des Kunden ist im Rahmen dieses Zwecks zulässig, soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen.
Die Übergabe von Quellcode, offenen Gestaltungsdateien, Rohaufnahmen und Dokumentationen sowie weitergehende Bearbeitungsrechte richtet sich nach dem Auftrag. Für Schriften, Stockmaterial, Musik, Open-Source-Komponenten und andere Drittinhalte gelten zusätzlich deren Lizenzbedingungen. Die Agentur weist auf ihr bekannte relevante Nutzungsbeschränkungen hin.
9. Marketing und Influencer Management
Ziele, betreute Kanäle, Umfang der Betreuung, Reporting, Agenturvergütung und Werbebudget werden im Auftrag getrennt festgelegt. Reichweite, Rankings, Verkäufe oder andere wirtschaftliche Ergebnisse werden nur garantiert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Verträge mit Influencern oder anderen Dritten werden nur mit entsprechender Ermächtigung im Namen des Kunden abgeschlossen. Provisionen, Exklusivität, Freigaben, Kennzeichnung von Werbung und Rechte an Kampagneninhalten sind im jeweiligen Auftrag oder Kampagnenvertrag festzulegen.
Die Inhaberschaft und Übergabe von Werbekonten, Daten und Zugängen sowie der Umgang mit bereits gebuchten Drittkosten bei Vertragsende werden vereinbart.
10. Content Creation und Immobilienfotografie
Produktionsumfang, Aufnahmeort, Termine, enthaltene Bearbeitungen, Lieferformate und Nutzungsrechte werden im Auftrag festgelegt. Der Kunde sorgt für vereinbarte Zugangsrechte und die Verfügbarkeit der Objekte und beteiligten Personen.
Für erkennbare Personen, fremde Werke, Musik und sonstige geschützte Inhalte sind die notwendigen Einwilligungen beziehungsweise Nutzungsrechte zu klären. Wer diese einholt, wird vor der Produktion vereinbart. Besondere Anforderungen wie Drohnenaufnahmen bedürfen einer gesonderten Abstimmung.
Terminverschiebungen, witterungsbedingte Ausfälle und Absagen werden möglichst früh mitgeteilt. Allfällige Ausfallkosten und nicht stornierbare Drittkosten richten sich nach der Vereinbarung und dem anwendbaren Recht; eine pauschale Stornogebühr entsteht nicht allein aus diesen AGB.
11. Mängel und Gewährleistung
Die Agentur erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig. Bei Werkleistungen richtet sich die geschuldete Beschaffenheit nach dem Auftrag. Gemeldete Mängel werden geprüft und berechtigte Beanstandungen innerhalb einer angemessenen Frist behoben.
Der Kunde meldet erkennbare Mängel im Rahmen der vereinbarten Prüfung und später erkennbare Mängel nach deren Entdeckung. Gesetzliche Mängelrechte, Verjährungsfristen und zwingende Vorschriften bleiben vorbehalten. Ein vereinbartes Projektergebnis und ein wirtschaftlicher Erfolg sind zu unterscheiden.
12. Haftung und Drittanbieter
Die Agentur haftet für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit sowie in allen Fällen, in denen das Gesetz eine Haftungsbeschränkung nicht zulässt. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Der Einsatz von Drittanbietern begründet keinen pauschalen Ausschluss der Verantwortung für eigene Pflichtverletzungen der Agentur. Die Agentur schuldet die sorgfältige Erfüllung der von ihr übernommenen Aufgaben; Verfügbarkeit und Leistungsumfang selbständiger Drittangebote richten sich zusätzlich nach den jeweiligen Anbieterbedingungen.
Die Zuständigkeit für Datensicherungen, Wiederherstellung und technische Betreuung wird im Auftrag festgelegt. Unterlassene Backups des Kunden können bei der Beurteilung eines Schadens berücksichtigt werden; zwingende Haftung der Agentur bleibt bestehen.
13. Vertragsdauer und Beendigung
Vertragsdauer, Verlängerungen und ordentliche Kündigungsfristen laufender Leistungen werden eindeutig im Auftrag vereinbart. Ohne entsprechende Vereinbarung gilt keine pauschale Mindestlaufzeit von drei oder zwölf Monaten.
Soweit die Leistung dem Auftragsrecht untersteht, bleibt das jederzeitige Widerrufs- und Kündigungsrecht nach Art. 404 OR vorbehalten. Die gesetzlichen Folgen einer Beendigung zur Unzeit sowie die für andere Vertragsarten geltenden Beendigungsrechte bleiben unberührt.
Bei Vertragsende werden erbrachte Leistungen und berechtigte Auslagen nach Vertrag und Gesetz abgerechnet. Übergabe, weitere Nutzung, Rückgabe beziehungsweise Löschung von Daten und Entzug von Zugängen werden abgestimmt. Das Recht zur Beendigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
14. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Auftrags, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach dem anwendbaren Datenschutzrecht. Die Datenschutzerklärung der Agentur erläutert die Bearbeitungen im Zusammenhang mit ihrer eigenen Website und Kontaktaufnahme.
Bearbeitet die Agentur Personendaten im Auftrag eines Kunden, werden die Rollen und erforderlichen vertraglichen Datenschutzregelungen gesondert festgelegt. Dazu gehören insbesondere Weisungen, Schutzmassnahmen, Unterauftragsbearbeiter, Auslandübermittlungen und der Umgang mit Daten bei Vertragsende.
15. Referenzen und Veröffentlichung
Die Verwendung von Kundenname, Logo, Projektbildern oder Arbeitsergebnissen als Referenz erfolgt, soweit dies vereinbart wurde oder der Kunde zuvor zugestimmt hat. Vertrauliche Informationen und Personendaten werden nicht allein aufgrund eines Referenzrechts veröffentlicht. Erforderliche Rechte Dritter bleiben vorbehalten.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen. Für geschäftliche Kunden wird, soweit wirksam vereinbarbar, der Sitz der in der Offerte bezeichneten Agentur als Gerichtsstand vereinbart.
Zwingende Gerichtsstände und Schutzvorschriften, insbesondere bei Konsumentenverträgen, bleiben vorbehalten.
